Fern-Aktionen für Schlüsselnutzer in Homelok
Überblick
Standardmäßig können Besitzer und Immobilien-Verwalter in Homelok Web oder der Homelok App Online-Türen aus der Ferne ver- und entriegeln. Sie benötigen dafür Zutrittsrechte zur Tür und die Tür muss online und verbunden sein. Die Fernverriegelung erfordert zusätzlich ein Motorschloss.
Dieser Abschnitt beschreibt Einstellungen, mit denen Sie es WE-Verwaltern und Schlüsselnutzern ermöglichen können Türen über App-Keys aus der Ferne zu ver- oder entriegeln. Damit ein Benutzer diese Funktion nutzen kann, muss ihm ein App-Key zugewiesen sein. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Schlüsselzuweisung.
Damit Schlüsselnutzer per App-Key Türen aus der Ferne ver- und entriegeln können, müssen Sie die beiden folgenden Einstellungen konfigurieren:
- Die Einstellung Fern-Aktionen erlauben an der Tür. Diese legt fest ob Fern-Aktionen an dieser Tür überhaupt zulässig sind.
- Die Einstellung Fern-Aktionen erlauben auf dem App-Key des Benutzers. Diese legt fest, ob dieser Benutzer Fern-Aktionen auslösen darf.
Aktivieren Sie zuerst die Einstellung 'Fern-Aktionen erlauben' an der Tür
Aktivieren Sie als Nächstes die Einstellung 'Fern-Aktionen erlauben' auf dem App-Key des Benutzers
Wie Tür- und App-Key-Einstellungen zusammenwirken
Die Fähigkeit, Türen zu ver- oder entriegeln, hängt vom Modell des Schlosses ab. So kann zum Beispiel ein Motorschloss wie das DLok sowohl ver- als auch entriegelt werden. In Homelok werden diese Einstellungen sowohl an der Tür als auch auf dem App-Key des Benutzers als Option Fern-Aktionen erlauben angezeigt. Wenn Sie die Einstellung aktivieren, werden Fern-Aktionen erlaubt. Damit diese funktionieren, müssen Benutzer Zutrittsrechte haben, die Tür muss verbunden und die Türkomponente kompatibel sein. Das Deaktivieren untersagt beides.
| App-Key erlaubt | Tür erlaubt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Nichts | Nichts | Gesperrt |
| Fern-Aktionen | Nichts | Gesperrt: Die Tür erlaubt dies nicht |
| Nichts | Fern-Aktionen | Gesperrt: Der App-Key erlaubt dies nicht |
| Fern-Aktionen | Fern-Aktionen | Erlaubt, vorbehaltlich Zutritt, Verbindung und unterstützter Hardware |
Dies ermöglicht es Ihnen, Einstellungen zu kombinieren, um sie an reale Szenarien anzupassen. So könnte zum Beispiel ein WE-Verwalter einem Benutzer seiner Wohneinheit (wie einem Familienmitglied) Fern-Aktionen erlauben und einem anderem (wie einem Zusteller oder Wartungspersonal) diese nicht erlauben. Andererseits könnte ein Immobilien-Verwalter das Entriegeln aus der Ferne für den Haupteingang eines Gebäudes erlauben, für ein gemeinsam genutztes Tor zum Pool aber nicht.
Für Schlüsselnutzer ist dieser Prozess transparent. Wenn beide Einstellungen aktiviert sind, können Benutzer mit entsprechenden Zutrittsrechten die Türkomponente auch von außerhalb der Bluetooth-Reichweite bedienen, solange die Türkomponente online und verbunden ist. Die Fernverriegelung erfordert ein Motorschloss. Schlüsselnutzer werden vor der Durchführung von Fern-Aktionen über die Homelok App immer um Bestätigung gebeten.
Tür-Einstellung
Jede Tür verfügt über die Einstellung Fern-Aktionen erlauben, wenn diese von der Türkomponente unterstützt wird. Damit die Funktion arbeitet, muss die Türkomponente online und verbunden sein. Diese Einstellung legt fest, ob die Tür das Ver- und Entriegeln aus der Ferne durch andere Benutzer als Besitzer und Immobilien-Verwalter erlaubt.
Nach der Aktivierung zeigen die Einstellungen der Tür an, dass Fern-Aktionen zulässig sind
Sie finden diese Option in den Tür-Einstellungen neben Optionen wie Öffnungsmodus und Schlüssel-Updater.
Die Einstellung Fern-Aktionen erlauben ist bei Türen auf Anlagen- und Wohneinheiten-Ebene standardmäßig deaktiviert.
Bei Besitzern und Immobilien-Verwaltern muss diese Tür-Einstellung nicht aktiviert sein. Sie benötigen aber weiterhin entsprechende Zutrittsrechte. Außerdem muss die Tür online und verbunden und die Türhardware kompatibel sein. Die Fernverriegelung erfordert ein Motorschloss.
App-Key-Einstellung
Sobald für eine Tür die Einstellung Fern-Aktionen erlauben aktiviert ist, können Sie einzelnen Schlüsselnutzern erlauben, diese über ihren App-Key aus der Ferne zu ver- und entriegeln.
Gehen Sie dazu zum Profil des Benutzers und öffnen Sie den Abschnitt Schlüssel verwalten. Das genaue Vorgehen wird im Abschnitt zur Schlüsselzuweisung beschrieben. Aktivieren Sie neben der Option App-Key die Einstellung Fern-Aktionen erlauben für diesen Benutzer.
Wenn Sie Fern-Aktionen auf dem App-Key eines Benutzers aktivieren, zeigt das Label 'Fern-Aktionen aktiviert' an, dass die Einstellung aktiv ist.
Ob diese Einstellung verfügbar ist und welcher Standardwert gilt, hängt vom Benutzertyp ab:
| Benutzertyp | Konfigurierbar | Standard |
|---|---|---|
| Anlagenbenutzer | Ja | Deaktiviert |
| WE-Benutzer | Ja | Deaktiviert |
| WE-Verwalter | Nein | Immer aktiviert |
Fern-Aktionen sind auf dem App-Key eines WE-Verwalters immer aktiviert und können nicht ausgeschaltet werden.
Überlegungen zur Privatsphäre in Wohneinheiten
Berechtigungen für Fern-Aktionen funktionieren in Wohneinheiten mit aktivierter Privatsphäre genauso wie in jeder anderen WE. Da der App-Key eines WE-Verwalters immer Fern-Aktionen erlaubt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Tür-Einstellung aktiviert, entsprechende Zutrittsrechte, Tür online und verbunden und komaptible Hardware.
Wenn in einer Wohneinheit mit aktivierter Privatsphäre Türen aus der Ferne ver- oder entriegelt werden, sind die zugehörigen Ereignisse für Besitzer und Immobilien-Verwalter nicht sichtbar, genau wie jede andere Form von WE-Aktivität.