Auszug von Wohneinheiten in Homelok
Überblick
Die Funktion "Auszug" ersetzt die bisherige Funktion "Bereinigen", die jetzt veraltet ist.
Das Ausziehen aus einer Wohneinheit löscht alle zugehörigen Personen. Neben dem Löschen der Personen, erfolgt zusätzlich auch das Sperren aller Schlüssel, die in der WE aktiv waren. Der Auszug löscht jedoch nicht die Zutrittsrechte oder die zugehörigen Türen der Wohneinheit.
Beim Auszug werden zudem die Ereignisse der vorherigen Personen in der Registerkarte 'Aktivität' der WE nicht mehr angezeigt. Dies bedeutet, das neue WE-Verwalter keine Ereignisse von vorherigen Personen der WE sehen können. Die Aktivitäten bleiben jedoch für Immobilien-Verwalter auf Anlagen-Ebene sichtbar. Beachten Sie, dass dies davon abhängt, ob die Funktion Privatsphäre der WE aktiviert oder deaktiviert ist. Siehe Abschnitt Privatsphäre in Wohneinheiten für weitere Details.
Diese Funktion ist bspw. nützlich, wenn es häufig wechselnde Mieter in Kurzzeit-Appartements gibt. Sie ist auch gedacht, um die Verwaltung von Zutrittsrechten bei Ferien-Vermietungen zu vereinfachen. Durch den Auszug der WE, werden die bisherigen Mieter und Schlüssel ungültig gemacht, während die Zutrittsrechte und zugeordneten Türen erhalten bleiben.
Auszug einer Wohneinheit
Benutzen Sie das Dreipunktmenü in der Wohneinheiten-Hauptansicht, um den Auszug durchzuführen. Sie können den Auszug auch direkt aus der WE-Listenansicht starten, indem Sie das Menü rechts des WE-Namens öffnen.
Wenn Sie die Option Ausziehen verwenden, wird eine Meldung angezeigt, die Sie warnt, dass durch den Auszug einer WE alle Personen aus dieser entfernt werden. Sie können die letzte verbleibende Person einer Wohneinheit erst nach dem Auszug der WE entfernen.
Wenn Sie versuchen die letzte verbliebene Person einer WE zu löschen, wird automatisch ein Dialog angezeigt, der abfragt ob Sie die WE ausziehen möchten.
Sollten WE-Personen auch auf der Anlagen-Ebene vorhanden sein, werden Sie dort nicht gelöscht. Beim Auszug werden sie nur aus der Wohneinheit entfernt, zu der sie gehören.
Nur Anlagen-Verwalter und Besitzer können Wohneinheiten ausziehen. WE-Verwalter können keinen Auszug der eigenen WE veranlassen.