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Mozilla Public License 2.0

Ursprung: Mozilla Public License 2.0

Diese Lizenz wurde im Januar 2012 veröffentlicht. Dieser Eintrag in der Lizenzliste ist für die Verwendung bestimmt, wenn die Standard-MPL 2.0 verwendet wird, wie in der Standardkopfzeile angegeben.

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HINWEIS:
Dies ist eine inoffizielle Übersetzung der Mozilla Public License Version 2.0. Die englische Originalfassung ist rechtlich verbindlich und maßgeblich.

Mozilla Public License – Version 2.0

1. Definitionen
1.1. „Mitwirkender“
Jede natürliche oder juristische Person, die Covered Software erstellt, zu deren Erstellung beiträgt oder Eigentümer davon ist.
1.2. „Mitwirkerversion“
Die Kombination aus den Beiträgen anderer (falls vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem jeweiligen Beitrag dieses Mitwirkenden.
1.3. „Beitrag“
Covered Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. „Covered Software“
Die Quellcodeform, der der ursprüngliche Mitwirkende den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, die Ausführungsform dieser Quellcodeform sowie Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.5. „Inkompatibel mit Sekundärlizenzen“
Bedeutet:

dass der ursprüngliche Mitwirkende den in Anhang B beschriebenen Hinweis der Covered Software beigefügt hat; oder
dass die Covered Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder früher dieser Lizenz verfügbar gemacht wurde, jedoch nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.

1.6. „Ausführungsform“
Jede Form der Arbeit außer der Quellcodeform.
1.7. „Größeres Werk“
Ein Werk, das Covered Software mit anderem Material kombiniert, in einer separaten Datei oder Dateien, das nicht Covered Software ist.
1.8. „Lizenz“
Dieses Dokument.
1.9. „Lizenzierbar“
Das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
1.10. „Modifikationen“

Jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Covered Software resultiert; oder
Jede neue Datei in Quellcodeform, die Covered Software enthält.

1.11. „Patentansprüche“ eines Mitwirkenden
Alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche zu Verfahren, Methoden und Vorrichtungen, in jedem Patent, das von diesem Mitwirkenden lizenzierbar ist und das verletzt würde, wenn nicht die Lizenz gewährt wäre, durch Herstellung, Nutzung, Verkauf, Angebot zum Verkauf, Herstellung lassen, Import oder Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion.
1.12. „Sekundärlizenz“
GNU GPL v2.0, GNU LGPL v2.1, GNU AGPL v3.0 oder spätere Versionen dieser Lizenzen.
1.13. „Quellcodeform“
Die Form des Werks, die für Änderungen bevorzugt wird.
**1.14. „Sie“ (oder „Ihr“)
Eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Für juristische Personen umfasst „Sie“ jede Einheit, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht. „Kontrolle“ bedeutet (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung dieser Einheit zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder anderweitig, oder (b) den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Anteile oder des wirtschaftlichen Eigentums dieser Einheit.

2. Lizenzgewährung und Bedingungen
2.1. Gewährung
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die von diesem Mitwirkenden lizenzierbar sind, zur Nutzung, Vervielfältigung, Bereitstellung, Änderung, Anzeige, Aufführung, Verbreitung und anderweitigen Verwertung seiner Beiträge, entweder unverändert, mit Modifikationen oder als Teil eines größeren Werks; und
unter Patentansprüchen dieses Mitwirkenden zur Herstellung, Nutzung, zum Verkauf, Angebot zum Verkauf, Herstellung lassen, Import und anderweitigen Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion.

2.2. Wirksamkeitsdatum
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen für einen Beitrag werden an dem Tag wirksam, an dem der Mitwirkende diesen Beitrag erstmals verteilt.
2.3. Einschränkungen des Lizenzumfangs
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die unter dieser Lizenz gewährt werden. Keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen werden aus der Verteilung oder Lizenzierung der Covered Software unter dieser Lizenz abgeleitet. Ungeachtet Abschnitt 2.1(b) wird keine Patentlizenz gewährt für:

Code, den ein Mitwirkender aus der Covered Software entfernt hat; oder
Verletzungen, die verursacht werden durch: (i) Ihre oder die Modifikationen Dritter an der Covered Software oder (ii) die Kombination seiner Beiträge mit anderer Software (außer als Teil seiner Mitwirkerversion); oder
Patentansprüche, die durch Covered Software verletzt werden, wenn seine Beiträge fehlen.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (außer soweit erforderlich, um die Hinweisanforderungen in Abschnitt 3.4 zu erfüllen).

2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Rechte aufgrund Ihrer Entscheidung, die Covered Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß Abschnitt 3.3 zulässig) zu verbreiten.
2.5. Zusicherung
Jeder Mitwirkende sichert zu, dass er glaubt, seine Beiträge seien seine eigene Schöpfung oder er habe ausreichende Rechte, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fair Use
Diese Lizenz soll keine Rechte einschränken, die Sie nach geltenden Urheberrechtsgrundsätzen wie Fair Use, Fair Dealing oder ähnlichen Äquivalenten haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen der in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen.
3. Verantwortlichkeiten
3.1. Verteilung der Quellcodeform
Alle Verteilungen der Covered Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, müssen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Covered Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform einzuschränken oder zu verändern.
3.2. Verteilung der Ausführungsform
Wenn Sie Covered Software in Ausführungsform verteilen, dann:

muss diese Covered Software auch in Quellcodeform verfügbar gemacht werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der Ausführungsform darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform auf angemessene Weise und zeitnah erhalten können, zu einem Preis, der nicht höher ist als die Kosten der Verteilung; und
dürfen Sie diese Ausführungsform unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, die Lizenz für die Ausführungsform versucht nicht, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform unter dieser Lizenz einzuschränken oder zu verändern.

3.3. Verteilung eines größeren Werks
Sie dürfen ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Anforderungen dieser Lizenz für die Covered Software. Wenn das größere Werk eine Kombination aus Covered Software und einem Werk ist, das durch eine oder mehrere Sekundärlizenzen geregelt wird, und die Covered Software nicht inkompatibel mit Sekundärlizenzen ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Covered Software unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenz(en) zu verteilen, sodass der Empfänger des größeren Werks die Covered Software nach seiner Wahl entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenz(en) weiterverteilen kann.
3.4. Hinweise
Sie dürfen den Inhalt von Lizenzhinweisen (einschließlich Urheberrechtshinweisen, Patenthinweisen, Haftungsausschlüssen oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Covered Software enthalten sind, nicht entfernen oder verändern, außer soweit erforderlich, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu korrigieren.
3.5. Anwendung zusätzlicher Bedingungen
Sie dürfen anbieten und eine Gebühr für Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Empfängern der Covered Software erheben. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen eindeutig klarstellen, dass solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen ausschließlich von Ihnen angeboten werden, und Sie erklären sich damit einverstanden, jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht. Sie dürfen zusätzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen hinzufügen, die für eine bestimmte Rechtsordnung gelten.

4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund von Gesetz oder Vorschrift
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetz, gerichtlicher Anordnung oder Vorschrift unmöglich ist, einige oder alle Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf die Covered Software einzuhalten, müssen Sie:
(a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und
(b) die Einschränkungen und den betroffenen Code beschreiben. Diese Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Verteilungen der Covered Software unter dieser Lizenz beigefügt ist. Soweit nicht durch Gesetz oder Vorschrift verboten, muss diese Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger mit durchschnittlichen Kenntnissen sie verstehen kann.

5. Beendigung
5.1. Automatische Beendigung
Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie gegen eine ihrer Bedingungen verstoßen. Wenn Sie jedoch wieder konform werden, werden die Rechte von einem bestimmten Mitwirkenden wie folgt wiederhergestellt:
(a) vorläufig, bis dieser Mitwirkende Ihre Rechte ausdrücklich und endgültig beendet; und
(b) dauerhaft, wenn dieser Mitwirkende Sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Wiederherstellung der Konformität über den Verstoß informiert.
Darüber hinaus werden Ihre Rechte dauerhaft wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie über den Verstoß informiert, dies das erste Mal ist, dass Sie eine solche Mitteilung von diesem Mitwirkenden erhalten, und Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung wieder konform werden.
5.2. Patentstreitigkeiten
Wenn Sie ein Gerichtsverfahren gegen eine Partei einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage erheben (ausgenommen Feststellungsklagen, Gegenklagen und Widerklagen), in der behauptet wird, dass eine Mitwirkerversion direkt oder indirekt ein Patent verletzt, enden die Ihnen von allen Mitwirkenden für die Covered Software unter Abschnitt 2.1 gewährten Rechte.
5.3. Fortbestehen von Endnutzer-Lizenzen
Im Falle einer Beendigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (ausgenommen Händler und Wiederverkäufer), die von Ihnen oder Ihren Händlern vor der Beendigung gültig gewährt wurden, bestehen.

6. Haftungsausschluss
Die Covered Software wird unter dieser Lizenz „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich, stillschweigend noch gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, dass die Covered Software fehlerfrei, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht rechtsverletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf Qualität und Leistung der Covered Software liegt bei Ihnen. Sollte sich die Covered Software als fehlerhaft erweisen, übernehmen Sie (nicht ein Mitwirkender) die Kosten für alle erforderlichen Wartungen, Reparaturen oder Korrekturen. Dieser Haftungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Covered Software ist nur unter diesem Haftungsausschluss zulässig.

7. Haftungsbeschränkung
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtsgrundlage, sei es aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Covered Software wie oben erlaubt verteilt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehler oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit dieser Partei verursacht wurde, soweit geltendes Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht, sodass diese Ausschlüsse und Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie gelten.

8. Gerichtsstand
Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten einer Rechtsordnung geführt werden, in der der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und solche Rechtsstreitigkeiten unterliegen den Gesetzen dieser Rechtsordnung, ohne Bezugnahme auf deren Kollisionsnormen. Nichts in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran, Widerklagen oder Gegenklagen zu erheben.

9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand dar. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar angesehen wird, wird diese Bestimmung nur insoweit angepasst, wie erforderlich, um sie durchsetzbar zu machen. Kein Gesetz oder keine Vorschrift, die vorsieht, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt werden soll, darf verwendet werden, um diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden auszulegen.

10. Lizenzversionen
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Mit Ausnahme der in Abschnitt 10.3 vorgesehenen Fälle hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Wirkung neuer Versionen
Sie dürfen die Covered Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz verbreiten, unter der Sie die Covered Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht durch diese Lizenz geregelt wird, und eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchten, dürfen Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer um darauf hinzuweisen, dass diese geänderte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Verteilung inkompatibler Quellcodeformen
Wenn Sie sich entscheiden, eine Quellcodeform zu verteilen, die inkompatibel mit Sekundärlizenzen ist, unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz, muss der in Anhang B beschriebene Hinweis beigefügt werden.

Anhang A – Lizenzhinweis für Quellcodeform
„Diese Quellcodeform unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, Version 2.0. Wenn keine Kopie der MPL mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter https://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.“

Anhang B – Hinweis „Inkompatibel mit Sekundärlizenzen“
„Diese Quellcodeform ist ‚Inkompatibel mit Sekundärlizenzen‘, wie in der Mozilla Public License, Version 2.0 definiert.“

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