Mozilla Public License 2.0
Ursprung: Mozilla Public License 2.0
Diese Lizenz wurde im Januar 2012 veröffentlicht. Dieser Eintrag in der Lizenzliste ist für die Verwendung bestimmt, wenn die Standard-MPL 2.0 verwendet wird, wie in der Standardkopfzeile angegeben.
Mozilla Public License
Version 2.0
1. Definitionen
1.1. „Beitragender"
bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Derivative Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder deren Eigentümer ist.
1.2. „Version des Beitragenden"
bezeichnet die Kombination der Beiträge anderer (falls vorhanden), die von einem Beitragenden verwendet werden, und den Beitrag dieses bestimmten Beitragenden.
1.3. „Beitrag"
bezeichnet die Derivative Software eines bestimmten Beitragenden.
1.4. „Derivative Software"
bezeichnet den Quellcode, an den der ursprüngliche Beitragende den Hinweis in Anlage A angehängt hat, die ausführbare Form dieses Quellcodes und Änderungen an diesem Quellcode, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.5. „Inkompatibel mit Sekundärlizenzen"
bedeutet,
dass der ursprüngliche Beitragende den in Anlage B beschriebenen Hinweis an die Derivative Software angehängt hat; oder
dass die Derivative Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt wurde.
1.6. „Ausführbare Form"
bedeutet jede Form des Werks außer dem Quellcode.
1.7. „Größeres Werk"
bezeichnet ein Werk, das Derivative Software mit anderem Material in einer separaten Datei oder Dateien kombiniert, die keine Derivative Software ist.
1.8. „Lizenz"
bezeichnet dieses Dokument.
1.9. „Lizenzierbar"
bedeutet, das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erteilung oder später, alle Rechte zu gewähren, die durch diese Lizenz übertragen werden.
1.10. „Änderungen"
bedeutet eine der folgenden Möglichkeiten:
jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Derivaten Software resultiert; oder
jede neue Datei in Quellcodeform, die Derivative Software enthält.
1.11. „Patentansprüche" eines Beitragenden
bezeichnet alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Methoden-, Verfahrens- und Vorrichtungsansprüche, in jedem Patent, das von diesem Beitragenden lizenziert werden kann und das ohne die Erteilung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Version des Beitragenden verletzt werden würde.
1.12. „Sekundärlizenz"
bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0 oder eine spätere Version dieser Lizenzen.
1.13. „Quellcode"
bedeutet die Form des Werks, die für Änderungen bevorzugt wird.
1.14. „Sie" (oder „Ihr")
bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt. Für juristische Personen umfasst „Sie" jede Einheit, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle" (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung einer solchen Einheit zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums an einer solchen Einheit.
2. Lizenzerteilungen und -bedingungen
2.1. Erteilungen
Jeder Beitragende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
unter den geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die von diesem Beitragenden lizenziert werden können, um seine Beiträge zu verwenden, zu reproduzieren, verfügbar zu machen, zu ändern, auszustellen, vorzuführen, zu verbreiten und anderweitig zu verwerten, entweder unverändert, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks; und
unter den Patentansprüchen dieses Beitragenden, seine Beiträge oder seine Version des Beitragenden herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag treten für jeden Beitrag an dem Datum in Kraft, an dem der Beitragende den Beitrag zum ersten Mal verbreitet.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Erteilung
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die unter dieser Lizenz gewährt werden. Aus der Verbreitung oder Lizenzierung von Derivativer Software unter dieser Lizenz werden keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 2.1(b) wird von einem Beitragenden keine Patentlizenz gewährt:
für Code, den ein Beitragender aus der Derivaten Software entfernt hat; oder
für Rechtsverletzungen, die verursacht werden durch: (i) Ihre und die Änderungen Dritter an der Derivaten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Version des Beitragenden); oder
unter Patentansprüchen, die durch Derivative Software ohne ihre Beiträge verletzt werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Beitragenden (außer wenn dies zur Einhaltung der Kennzeichnungspflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich ist).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Ein Beitragender gewährt keine zusätzlichen Rechte, wenn Sie die Derivative Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz verbreiten (sofern dies unter den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig ist).
2.5. Zusicherung
Jeder Beitragende sichert zu, dass er der Ansicht ist, dass seine Beiträge seine eigenen Schöpfungen sind oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren, die durch diese Lizenz übertragen werden.
2.6. Faire Nutzung
Diese Lizenz ist nicht dazu bestimmt, Ihre Rechte aus den geltenden Urheberrechtsbestimmungen der fairen Nutzung, des fairen Handels oder anderer Entsprechungen einzuschränken.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen.
3. Verantwortlichkeiten
3.1. Verbreitung der Quellcodeform
Jede Verbreitung von Derivater Software in Quellcodeform, einschließlich aller Änderungen, die Sie vornehmen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Derivaten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu ändern oder einzuschränken.
3.2. Verbreitung der ausführbaren Form
Wenn Sie Derivative Software in ausführbarer Form verbreiten, dann gilt:
diese Derivative Software muss auch in Quellcodeform verfügbar gemacht werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einem Preis, der nicht höher ist als die Kosten der Verbreitung an den Empfänger; und
Sie dürfen diese ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, dass die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform unter dieser Lizenz einzuschränken oder zu ändern.
3.3. Verbreitung eines größeren Werks
Sie dürfen ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Derivative Software erfüllen. Wenn es sich bei dem größeren Werk um eine Kombination von Derivater Software mit einem Werk handelt, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Derivative Software nicht mit Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, diese Derivative Software zusätzlich unter den Bedingungen dieser Sekundärlizenzen zu verbreiten, so dass der Empfänger des größeren Werks nach eigenem Ermessen die Derivative Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder dieser Sekundärlizenzen weiterverbreiten kann.
3.4. Hinweise
Sie dürfen den Inhalt von Lizenzhinweisen (einschließlich Urheberrechtshinweisen, Patentvermerken, Gewährleistungsausschlüssen oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Derivaten Software enthalten sind, nicht entfernen oder ändern, außer dass Sie Lizenzhinweise in dem Umfang ändern dürfen, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu korrigieren.
3.5. Anwendung zusätzlicher Bedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Derivaten Software Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungspflichten anzubieten und dafür eine Gebühr zu erheben. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Beitragenden tun. Sie müssen deutlich machen, dass eine solche Garantie, ein solcher Support, eine solche Entschädigung oder eine solche Haftungspflicht ausschließlich von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit einverstanden, jeden Beitragenden von jeglicher Haftung freizustellen, die diesem Beitragenden aufgrund von Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht, die Sie anbieten. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen aufnehmen, die für die jeweilige Gerichtsbarkeit spezifisch sind.
4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, Gerichtsbeschlüssen oder Vorschriften unmöglich ist, eine oder alle Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf die Derivative Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bestimmungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code, den sie betreffen, beschreiben. Diese Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Verbreitungen der Derivaten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften verboten ist, muss diese Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit durchschnittlichen Fachkenntnissen sie verstehen kann.
5. Beendigung
5.1. Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen eine ihrer Bestimmungen verstoßen. Wenn Sie jedoch die Einhaltung wiederherstellen, werden die Ihnen unter dieser Lizenz von einem bestimmten Beitragenden gewährten Rechte wiederhergestellt, und zwar (a) vorläufig, es sei denn und bis dieser Beitragende Ihre Rechte ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) dauerhaft, wenn dieser Beitragende Sie nicht innerhalb von 60 Tagen, nachdem Sie die Einhaltung wiederhergestellt haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Rechte von einem bestimmten Beitragenden dauerhaft wiederhergestellt, wenn dieser Sie auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Beitragenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und Sie die Einhaltung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung wiederherstellen.
5.2. Wenn Sie ein Gerichtsverfahren gegen eine Einheit einleiten, indem Sie einen Anspruch wegen Patentverletzung geltend machen (ausgenommen sind Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, Widerklagen und Nebenklagen), in dem Sie behaupten, dass die Version eines Beitragenden direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Beitragenden für die Derivative Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Beendigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren unter dieser Lizenz vor der Beendigung wirksam gewährt wurden, auch nach der Beendigung bestehen.
6. Haftungsausschluss
Die Derivative Software wird unter dieser Lizenz "wie besehen" zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung, dass die Derivative Software fehlerfrei, marktgängig, für einen bestimmten Zweck geeignet oder frei von Rechtsverletzungen ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Derivaten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich herausstellen, dass die Derivative Software in irgendeiner Hinsicht fehlerhaft ist, übernehmen Sie (und nicht ein Beitragender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Haftungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Derivaten Software ist unter dieser Lizenz nur unter diesem Haftungsausschluss zulässig.
7. Haftungsbeschränkung
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtsgrundlage, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Beitragender oder jemand, der die Derivative Software wie oben beschrieben verbreitet, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit der Partei zurückzuführen ist, soweit dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Einige Gerichtsbarkeiten lassen den Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zu, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung möglicherweise nicht auf Sie zutreffen.
8. Rechtsstreitigkeiten
Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten einer Gerichtsbarkeit geführt werden, in der der Beklagte seinen Hauptsitz hat, und diese Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Recht dieser Gerichtsbarkeit, ohne Rücksicht auf deren kollisionsrechtliche Bestimmungen. Nichts in diesem Abschnitt soll die Möglichkeit einer Partei beeinträchtigen, Widerklagen oder Gegenklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung nur in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt werden soll, dürfen nicht herangezogen werden, um diese Lizenz gegen einen Beitragenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzgeber. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 10.3 ist niemand außer dem Lizenzgeber berechtigt, diese Lizenz zu ändern oder neue Versionen zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Wirkung neuer Versionen
Sie dürfen die Derivative Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz verbreiten, unter der Sie die Derivative Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen jeder späteren Version, die vom Lizenzgeber veröffentlicht wird.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht dieser Lizenz unterliegt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchten, können Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzgebers entfernen (außer um darauf hinzuweisen, dass sich diese geänderte Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet).
10.4. Verbreitung von Quellcode, der mit Sekundärlizenzen inkompatibel ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode, der mit Sekundärlizenzen inkompatibel ist, unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz zu verbreiten, muss der in Anlage B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anlage A - Lizenzhinweis für den Quellcode
Dieser Quellcode unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, Version 2.0. Wenn dieser Datei keine Kopie der MPL beiliegt, können Sie eine unter https://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem relevanten Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche korrekte Hinweise auf den Urheberrechtsschutz anbringen.
Anlage B - Hinweis „Inkompatibel mit Sekundärlizenzen"
Dieser Quellcode ist „inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, Version 2.0, definiert.