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Auszug von Wohneinheiten in Nebula Beta

Die Funktion "Auszug" ersetzt die bisherige Funktion "Bereinigen", die jetzt veraltet ist.

Überblick

Das Ausziehen aus einer Wohneinheit löscht alle zugehörigen Personen. Neben dem Löschen der Personen, erfolgt zusätzlich auch das Sperren aller Schlüssel, die in der WE aktiv waren. Die Bereinigung löscht jedoch nicht die Zutrittsrechte und die Zutrittspunkte der WE.

Beim Auszug werden zudem die Ereignisse der vorherigen Personen in der Registerkarte 'Aktivität' der WE nicht mehr angezeigt. Dies bedeutet, das neue WE-Verwalter keine Ereignisse von vorherigen Personen sehen können. Die Aktivität bleibt jedoch für System-Verwalter und Besitzer auf Anlagen-Ebene sichtbar.

Warnmeldung Auszug WEWarnmeldung Auszug einer WE

Diese Funktion ist kann bspw. in Mietobjekten nützlich sein, in denen Kurzzeitmieter am Ende ihres Aufenthalts ausziehen. Bei Auszug aus der Wohnung verlieren die vorherigen Mieter und ihre Schlüssel die Gültigkeit. Die mit der Wohneinheit verbundenen Zutrittsrechte und -punkte bleiben jedoch erhalten.

Auszug einer Wohneinheit

Klicken Sie auf Auszug in der Hauptansicht der Wohneinheit. Sie können eine WE auch direkt aus der Listenansicht heraus ausziehen, indem Sie das Dreipunktmenü rechts neben dem Namen der WE auswählen.

Option Auszug'Option 'Auszug' in der WE-Listenansicht

Wenn Sie die Option Ausziehen verwenden, wird eine Meldung angezeigt, die Sie warnt, dass durch den Auszug einer WE alle Personen aus dieser entfernt werden.

Sie können die letzte verbleibende Person einer Wohneinheit erst nach dem Auszug der WE entfernen. Wenn Sie versuchen die letzte verbliebene Person einer WE zu löschen, wird automatisch ein Dialog angezeigt, der abfragt ob Sie die WE ausziehen möchten.

Letzte verbliebene WE-Person löschenSie können die letzte verbliebene Person nur durch Auszug der WE löschen

Sollten WE-Personen auch auf der Anlagen-Ebene vorhanden sein, werden Sie dort nicht gelöscht. Beim Auszug werden sie nur aus der Wohneinheit entfernt, zu der sie gehören.

Nur Anlagen-Verwalter und Besitzer können Wohneinheiten ausziehen. WE-Verwalter können keinen Auszug der eigenen WE veranlassen.

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